Die Kraftanlage · Harrislee bei Flensburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Vertragsbedingungen der Kraftanlage.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kraftanlage
Fassung: 13. September 2026 – abgestimmt auf Website und Online-Anmeldung.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Jörg Siegwarth, Siegwarth Performance / Die Kraftanlage, Am Markt 3, 24955 Harrislee, Deutschland. Kontakt: info@kraftanlage-harrislee.de, Telefon 0176 55754370.
Diese Bedingungen gelten bei entsprechender Vereinbarung für neu abgeschlossene Trainingsverträge der Kraftanlage. Die besonderen Regelungen für Seminare und Personal Training gelten nur bei Buchung dieser Leistungen. Verträge über Bücher, digitale Programme oder Bekleidung auf anderen Websites sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen.
Bereits bestehende Verträge werden durch die Veröffentlichung oder die weitere Teilnahme am Training nicht automatisch geändert. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Angebot, Anmeldung und Vertragsschluss
Vertragsgegenstand ist das vereinbarte Training in der Kraftanlage im gebuchten Umfang. Eine Tarifeinheit entspricht 60 Minuten pro Woche. Die konkreten Trainingszeiten und die Verfügbarkeit eines Trainingsplatzes werden mit dem Trainer vereinbart.
Ein zuvor vereinbartes Probetraining von bis zu 60 Minuten ist kostenlos und unverbindlich. Daraus entsteht kein kostenpflichtiger Trainingsvertrag.
Bei der Online-Anmeldung können Sie Ihre Eingaben vor dem verbindlichen Absenden über „Angaben bearbeiten“ korrigieren. In der Vertragsübersicht werden Tarif, Beiträge, gewünschter Beginn, erste Vertragslaufzeit und Kündigungstermin angezeigt. Mit „Zahlungspflichtig anmelden“ geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt erst durch die gesonderte Annahme von Jörg Siegwarth zustande; die automatische Eingangsbestätigung ist keine Annahme.
Bei abweichenden Angaben, insbesondere einem anderen Vertragsbeginn, wird vor Vertragsschluss eine neue Übersicht zur ausdrücklichen Zustimmung vorgelegt. Vertragssprache ist Deutsch. Bei einer Anmeldung vor Ort werden die Leistungen und der Vertragsschluss gesondert vereinbart.
Minderjährige werden durch eine volljährige sorgeberechtigte Person als gesetzliche Vertretung angemeldet. Diese muss über die erforderliche Vertretungsbefugnis verfügen. Das Kind ist die trainierende Vertragspartei; eine zusätzliche persönliche Zahlungsgarantie der vertretenden Person wird durch diese AGB nicht vereinbart.
3. Beiträge und Zahlung
Die Monatsbeiträge betragen für eine Stunde pro Woche 40 Euro, für zwei Stunden 60 Euro, für drei Stunden 80 Euro und für vier Stunden 100 Euro. Dies sind die insgesamt zu zahlenden Preise. Eine Aufnahmegebühr fällt nicht an.
Der Beginn ist auch innerhalb eines Kalendermonats möglich. Teilmonate am Vertragsbeginn und am wirksamen Vertragsende werden nach Kalendertagen berechnet: Monatsbeitrag geteilt durch die Kalendertage des betreffenden Monats, multipliziert mit den Vertragstagen einschließlich des ersten und letzten Tages, gerundet auf Cent.
Die Online-Vertragsübersicht nennt den Erstbeitrag und den Gesamtpreis für die erste Vertragslaufzeit bei Beendigung zu deren Ende. Bei Fortsetzung nach der ersten Vertragslaufzeit wird der reguläre Monatsbeitrag weiter fällig; für einen fortgesetzten Kalendermonat gilt der volle Monatsbeitrag statt eines nur für ein Vertragsende berechneten Teilmonats.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder durch einen selbst eingerichteten Dauerauftrag. Die Kraftanlage zieht Beiträge nicht per Lastschrift ein. Reguläre Beiträge sind bis zum 3. des jeweiligen Monats zu zahlen. Beginnt der Vertrag nach dem 3., ist der Erstbeitrag zum Vertragsbeginn fällig, frühestens bei Vertragsschluss. Die Bankverbindung wird mit den Vertragsunterlagen mitgeteilt. Bitte richten Sie den Dauerauftrag erst nach der persönlichen Vertragsannahme ein.
Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Nicht geschuldete Überzahlungen werden ohne pauschalen Bearbeitungsabzug erstattet. Eine vereinbarte beitragsfreie Zeit verlängert die erste Vertragslaufzeit nicht automatisch.
4. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
Für ab dem 12. September 2026 neu abgeschlossene Trainingsverträge, die diese Bedingungen einbeziehen, beträgt die erste Vertragslaufzeit sechs Monate ab dem vereinbarten Vertragsbeginn.
Der Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der ersten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung. Ohne rechtzeitige Kündigung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann dann jederzeit mit vier Wochen Frist gekündigt werden. Eine erneute feste Bindung von sechs Monaten entsteht nicht.
Sie können insbesondere per E-Mail an info@kraftanlage-harrislee.de, postalisch an Jörg Siegwarth, Am Markt 3, 24955 Harrislee, oder über https://www.kraftanlage-harrislee.de/vertrag-kuendigen/ kündigen. Bitte nennen Sie Ihren Namen und den betroffenen Vertrag. Die Wirksamkeit hängt nicht von einer Bestätigung oder Zustimmung des Anbieters ab.
5. Außerordentliche Kündigung
Beide Vertragsparteien können bei einem wichtigen Grund nach § 314 BGB außerordentlich kündigen. Ob die Fortsetzung bis zum regulären Vertragsende unzumutbar ist, wird anhand des Einzelfalls und der Interessen beider Seiten beurteilt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere eine längerfristige Erkrankung oder schwere Verletzung sein, die das vereinbarte Training voraussichtlich für die verbleibende Vertragsdauer ausschließt. Auch eine Schwangerschaft kann abhängig von den konkreten Umständen einen wichtigen Grund darstellen. Diese Umstände begründen nicht automatisch ein Kündigungsrecht.
Weitere mögliche Gründe sind erhebliche, anhaltende Ausfälle geschuldeter Leistungen oder schwere Pflichtverletzungen, etwa Übergriffe, massive Belästigungen oder erhebliche Sicherheitsmängel. Die Beispiele sind nicht abschließend.
Bei behebbaren Vertragsverletzungen ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe beziehungsweise eine erfolglose Abmahnung erforderlich. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
Zeitmangel, fehlende Motivation, seltene Teilnahme, ein günstigeres Angebot oder ein eigener Wohnortwechsel begründen für sich allein grundsätzlich kein außerordentliches Kündigungsrecht. Günstigere individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
Bitte erläutern Sie den Kündigungsgrund. Soweit für die Prüfung erforderlich, kann ein geeigneter Nachweis erbeten werden. Bei gesundheitlichen Gründen sollte ein ärztliches Attest die Unmöglichkeit der Teilnahme am vereinbarten Training und deren voraussichtliche Dauer bestätigen; eine konkrete Diagnose muss darin nicht genannt werden.
Die Kündigung muss innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis des wichtigen Grundes erfolgen. Die Auswahl im Formular oder ein gewünschtes Datum schafft allein kein Recht auf vorzeitige Beendigung. Eine wirksame Kündigung bedarf keiner Zustimmung. Nicht geschuldete Vorauszahlungen für die Zeit nach dem Vertragsende werden erstattet.
6. Training, Sicherheit und Ausfälle
Der Zugang erfolgt zu den vereinbarten Trainingszeiten oder nach Absprache. Das Training wird angeleitet. Geräte sind bestimmungsgemäß und sorgfältig zu benutzen; Defekte müssen dem Trainer gemeldet werden. Gewichte werden nicht abgeworfen. Benutztes Equipment ist zurückzustellen und verwendete Kreide zu entfernen. Sicherheitsanweisungen sind zu beachten.
Eine akute Gefährdung anderer, Übergriffe oder erhebliche Störungen können den Ausschluss von der jeweiligen Einheit rechtfertigen. Eine Vertragsbeendigung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Regeln.
Das Angebot ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung. Bitte klären Sie gesundheitliche Zweifel an der Teilnahme vor dem Training und informieren Sie den Trainer über für die sichere Durchführung relevante Einschränkungen. Hierdurch werden Haftung oder Sorgfaltspflichten des Anbieters nicht ausgeschlossen. Gesundheitsdaten gehören nicht in das öffentliche Anmeldeformular.
Ein WC ist vorhanden. Duschen und separate Umkleidekabinen stehen nicht zur Verfügung.
Bei eigener Terminverhinderung soll nach Absprache nach Möglichkeit innerhalb derselben Woche eine Alternative angeboten werden. Allein die Nichtnutzung eines ordnungsgemäß bereitgestellten Angebots begründet grundsätzlich keinen Erstattungsanspruch. Gesetzliche Kündigungs- und sonstige Rechte bleiben unberührt.
Geplante Schließzeiten werden rechtzeitig angekündigt. Umfang und Auswirkungen auf die geschuldeten Leistungen bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Diese AGB begründen kein pauschales Recht, vereinbartes Training über mehrere Wochen ersatzlos bei voller Beitragszahlung ausfallen zu lassen.
Bei Ausfällen auf Anbieterseite, behördlichen Schließungen oder sonstigen Leistungsstörungen gelten die gesetzlichen Rechte, insbesondere hinsichtlich Zahlung, Erstattung und Kündigung. Ein Ersatz von Präsenztraining durch Online-Training wird nur mit Zustimmung des Kunden vereinbart.
7. Haftung
Für Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Ein pauschaler Ausschluss der Haftung für Trainingsverletzungen oder für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit wird nicht vereinbart.
8. Seminare und Personal Training
Für gesondert gebuchte Seminare und Workshops gelten der ausgeschriebene Leistungsumfang, der Termin und der vor Vertragsschluss mitgeteilte Gesamtpreis. Die Teilnahmegebühr ist vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen, sofern keine andere Fälligkeit vereinbart wurde. Bei den angebotenen Zahlungsarten werden keine pauschalen Zahlungsdienstleister-Aufschläge aufgrund dieser AGB erhoben.
Bei Krankheit eines angemeldeten Seminarteilnehmers kann ein Ersatztermin vereinbart werden. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Bei Absage durch den Anbieter wird eine Zahlung für nicht erbrachte Leistungen erstattet, sofern der Kunde keinem Ersatztermin zustimmt.
Personal-Training-Termine werden individuell vereinbart und per Rechnung abgerechnet. Eine Absage oder Verschiebung ist bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei späterer Absage gelten die gesetzlichen Regelungen; es wird keine pauschale Ausfallgebühr vereinbart.
9. Widerruf
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht unabhängig von einer Kündigung. Bei Online-Trainingsverträgen wird die Widerrufsbelehrung einschließlich Musterformular vor dem verbindlichen Absenden angezeigt und mit der Eingangsbestätigung übermittelt.
Ein Trainingsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist setzt bei der Online-Anmeldung das ausdrückliche Verlangen des Kunden voraus. Die vierzehntägige Widerrufsfrist wird ab dem tatsächlichen Vertragsschluss durch die persönliche Annahme berechnet. Liegt der vereinbarte Trainingsbeginn innerhalb dieser Frist und wurde noch kein ausdrückliches Verlangen erklärt, wird es vor dem vorzeitigen Leistungsbeginn gesondert eingeholt; andernfalls beginnt die Leistung erst nach Ablauf der Frist. Beim Widerruf kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen anteiliger Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen anfallen. Der bloße Trainingsbeginn lässt das Widerrufsrecht nicht entfallen. Die Belehrung und das Musterformular sind auch unter Widerrufsbelehrung abrufbar.
10. Vertragsunterlagen, Datenschutz und Schlussbestimmungen
Die bei der Online-Anmeldung angezeigte AGB-Fassung wird zusammen mit den Anmeldedaten, der erklärten Zustimmung und der Widerrufsbelehrung gespeichert, per E-Mail übermittelt und nach dem Absenden zum Herunterladen bereitgestellt. Die automatische Eingangsbestätigung ersetzt nicht die persönliche Vertragsannahme.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird in den Datenschutzhinweisen unter https://www.kraftanlage-harrislee.de/datenschutzerklaerung/ erläutert. Bitte teilen Sie Änderungen vertragsrelevanter Kontaktdaten mit. Für die Online-Formularsitzung wird ein technisch erforderliches Sitzungscookie verwendet. Unvollständige Eingaben sind nach einer Stunde nicht mehr im Formular abrufbar; abgelaufene Zwischenspeicher werden durch WordPress bereinigt.
Änderungen bestehender Verträge bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Vereinbarungen bleiben unberührt. Soweit eine Bestimmung unwirksam ist, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter weder verpflichtet noch bereit.